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Nach der Trauerfeier

Was ist nach dem Begräbnis zu tun?

Verträge enden nicht automatisch durch den Tod. Verschiedene Rechte und Pflichten, die auf den Namen des Verstorbenen lauten, müssen gekündigt oder geändert werden.

Das betrifft unter anderem:

  • Kündigung oder Fortsetzung von Mietverhältnissen
  • Kündigung der Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Organisationen, Vereinen
  • Ab- oder Ummeldung von Radio- und Fernsehgebühren (GIS), Telefon- und Internetanbieter
  • Gas- und Stromversorger abmelden oder ummelden
  • Kündigung von Zeitungen, Zeitschriften, Online-Abos
  • Kündigung von Online-Mitgliedschaften (z.B. Facebook, Twitter, Instagram etc.)
  • Kündigung von Verträgen und Daueraufträgen bei Banken und Versicherungen
  • Gewerbeberechtigungen abmelden oder ändern

Verlassenschaftsverfahren

Der Notar erhebt Angehörige und schickt dann (meist an den Auftraggeber der Bestattung) eine Einladung zur Todesfallaufnahme. Diese ergeht an Personen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen Bescheid wissen könnten. Bei dem Termin werden diese Verhältnisse anhand eines Fragenkatalogs (www.oesterreich.gv.at) festgehalten und es wird geklärt, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Es ist nicht erforderlich, dass alle erbberechtigten Personen bei der Errichtung der Todesfallaufnahme anwesend sind. Oftmals erfährt der Gerichtskommissär erst im Rahmen dieses Termins, wer Partei des Verlassenschaftsverfahrens ist.