Erste Schritte

Sterbefall zu Hause
Für die Abholung eines Verstorbenen ist die Freigabe durch die Totenbeschau erforderlich. Diese wird vom zuständigen Totenbeschauarzt (Amtsarzt oder Sprengelarzt) zur Klärung der Todesursache durchgeführt. Die Verständigung des Totenbeschauarztes erfolgt durch uns.
Bis zur Totenbeschau dürfen keine Veränderungen an der Leiche vorgenommen werden. Bitte auch nicht waschen oder ankleiden. Wenn Angehörige noch Abschied nehmen möchten, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir einen geeigneten Zeitpunkt für die Abholung vereinbaren können.
Bitte legen Sie die Kleidung bereit, die der Verstorbene auf seinem letzten Weg tragen soll. Das muss heutzutage nicht mehr unbedingt ein schwarzer Anzug oder ein schwarzes Kostüm sein. Die Kleidung sollte den individuellen Charakter des Verstorbenen widerspiegeln. Alternativ kann auch ein sogenanntes „Totenhemd“ oder „Totenkleid“ getragen werden. Natürlich können Sie auch Erinnerungsstücke (Bilder, Briefe, …) vorbereiten, die Sie Ihrem Verstorbenen mit in den Sarg legen möchten.

Sterbefall im Krankenhaus, Heim oder Hospiz
Wir werden in der Regel von der Anstaltsleitung verständigt und benachrichtigen sofort den Leichenschauarzt, damit dieser die Totenbeschau durchführen kann. Die Kleidung befindet sich meist schon in der Anstalt und das Pflegepersonal kleidet den Verstorbenen ein.

Sterbefall an einem öffentlichen Ort
Die Überbringung der Todesnachricht erfolgt in der Regel durch die Polizei, die Sie auch über den Sterbeort und die Überführung des Verstorbenen informiert. In den meisten Fällen wird der Verstorbene zur Klärung der Todesursache in die nächstgelegene Prosektur überführt.
Am Sterbeort gibt es meist keine Möglichkeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Deshalb stellen wir den Hinterbliebenen gerne unseren Gedenkraum zur Verfügung. Hier können sich Familie, Freunde und Bekannte am offenen Sarg persönlich von ihrem geliebten Verstorbenen verabschieden.

Sterbefall im Ausland
Die Verständigung der Angehörigen wird durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaften oder Polizei) durchgeführt.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir alles Weitere besprechen können.